Barrierefreiheit

    Erklärung zu der Barrierefreiheit

    Die Stadt Haigerloch ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite haigerloch.de.

    1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Stadt Haigerloch arbeitet bereits an einem Relaunch. Noch bestehende Mängel sollen in diesem Zuge behoben werden.
    Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

    2. Nicht barrierefreie Inhalte

    Folgende Barrieren sind aktuell auf haigerloch.de noch vorhanden:

    Alternativtexte für Grafiken und Objekte

    Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
    (gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    HTML-Strukturelemente für Überschriften

    Die Überschriften auf der Webseite sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten.
    Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
    (gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Gliederung der Inhalte

    Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
    (gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Sinnvolle Reihenfolge

    Die Reihenfolge beim Vorlesen der Elemente der Unterseite ist unlogisch. Beiläufige Inhalte aus der rechten Spalte werden vor dem Hauptinhalt vorgelesen. Bei der Überarbeitung der Internetseite wird auf eine rechte Spalte verzichtet, sodass die Reihenfolge sinnvoll ist.
    (gemäß Prüfschritt 1.3.2a Sinnvolle Reihenfolge der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar

    Links sind auf der Seite nur durch ihre Farbe erkennbar. Bei der neuen Seite wird auf eine Auszeichnung durch mindestens zwei Merkmale geachtet.
    (gemäß Prüfschritt 1.3.3a Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung

    Die Internetseite ist noch nicht in responsivem Webdesign umgesetzt und ist daher in der Bildschirmausrichtung beschränkt. Bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Internetseite wird die responsive Technik umgesetzt.
    (gemäß Prüfschritt 1.3.4a Keine Beschränkung auf Bildschirmausrichtung der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Ohne Farben nutzbar

    Links sind auf der Internetseite nur durch die Farbe ersichtlich. Bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung wird ein weiteres Erkennungsmerkmal ergänzt.
    (gemäß Prüfschritt 1.4.1a Ohne Farben nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Kontraste von Texten ausreichend

    Einige Texte haben einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund. Der Kontrast wird bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Internetseite erhöht.
    (gemäß Prüfschritt 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Inhalte brechen um

    Die Webseite passt sich aktuell nicht an die Gegebenheiten verschiedener Displaygrößen an (Responsive Webdesign). Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
    (gemäß Prüfschritt 1.4.10a Inhalte brechen um der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Textabstände anpassbar

    Wenn Textabstände individuell angepasst werden, sind an manchen Stellen die statischen Links nicht mehr vollständig sichtbar. Die Anpassung davon erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Internetseite.
    (gemäß Prüfschritt 1.4.12a Textabstände anpassbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Ohne Maus nutzbar

    Wenn die Seite ausschließlich mit der Tastatur bedient wird, ist nur die erste Ebene der Navigation erreichbar. Die darunterliegenden Ebenen klappen nicht aus. 
    Bei dem Relaunch wird zukünftig eine neue Navigation eingesetzt.
    (gemäß Prüfschritt 2.1.1a Ohne Maus nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Bereiche überspringbar

    Auf der Website können Bereiche zwar teilweise übersprungen werden, jedoch ist der Sprung nicht immer logisch und auch durch keine Sprungmarken ersichtlich. 
    Die Problematik wird mit dem Relaunch im kommenden Jahr behoben.
    (gemäß Prüfschritt 2.4.1a Bereiche überspringbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung

    Die Webseite basiert auf einem dreispaltigen Layout. Bei der Bedienung mit der Tastatur werden zuerst die linke und rechte Spalte und erst danach der Hauptinhalt in der Mitte fokussiert und vorgelesen. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
    (gemäß Prüfschritt 2.4.3a Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Aussagekräftige Linktexte

    Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
    (gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet

    Anderssprachige Wörter und Textabschnitte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit als solche gekennzeichnet.
    (gemäß Prüfschritt 3.1.2a Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Fehlervermeidung in Formularen

    Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
    (gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Korrekte Syntax

    In der HTML-Struktur der Webseite liegen Syntax-Fehler vor, welche bei der nächsten Überarbeitung behoben werden.
    (gemäß Prüfschritt 4.1.1a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

    Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache

    Auf das Video und den Text in Leichter Sprache "Erklärung zur Barrierefreiheit" wird aus Ressourcengründen zum aktuellen Zeitpunkt verzichtet. Im Zuge des Relaunches werden für die neue Seite sowohl Texte in leichter Sprache als auch Videos in Gebärdensprache erstellt.

    PDF-Dateien

    Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

    3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 02.12.2020 erstellt.

    Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:

    Die Erklärung wurde zuletzt am 02.12.2020 überprüft.

    4. Rückmeldung und Kontaktangaben

    Sie sind auf haigerloch.de auf Inhalte gestoßen:

    • die schwer zugänglich sind
    • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
    • oder die inhaltlich unklar sind

    Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

    Alternativ können Sie gerne unsere Internetredaktion kontaktieren:
    Internetredaktion der Stadt Haigerloch
    Telefon: 07474 697-26
    E-Mail: internet@haigerloch.de

    5. Durchsetzungsverfahren

    Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an internet@haigerloch.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

    Falls die Stadt Haigerloch nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
    Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 279 3360
    E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

    Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.